Muss ich eine Gaspreiserhöhung hinnehmen?
Mit den Gaspreisen steigt auch der Unmut in der Bevölkerung. Doch man muss eine Gaspreiserhöhung nicht so einfach hinnehmen. Hat der Gasanbieter eine Preiserhöhung vor, muss er diese seinen Kunden rechtzeitig bekannt geben. In solchen Fällen haben die Gaskunden in der Regel ein Sonderkündigungsrecht, welches auch in ihren Vertragsbestandteilen verankert ist. Da aber die Kündigungsfrist in diesem Fall meist recht knapp bemessen ist, muss der Kunde sehr darauf achten, diese nicht ungenutzt verstreichen zu lassen.
Es ist auch nicht möglich, dass Gasversorger beliebig Erhöhungen durchführen können. In den gesetzlichen Regelungen sind Unterschiede nach der Vertragsart vorgesehen. Man muss also wissen, ob man als Verbraucher ein Grundversorgungs-, Tarifversorgungs- oder Sondervertragskunde ist. Bei letzterem werden ausführliche Verträge zwischen dem Verbraucher und dem Gasanbieter vereinbart. Grundversorgungsverbraucher orientieren sich hinsichtlich ihrer Konditionen an den allgemeinen Bedingungen des Gasversorgers.
Noch vor einiger Zeit erklärten etliche Gasanbieter auch die privaten Kunden in den meisten Fällen zu Sondervertragskunden (Angaben des Energieverbraucher-Bundes). Das hatte zur Folge, dass Unternehmen weniger Konzessionsabgaben entrichten mussten. Dabei handelt es sich um die Kosten, welche der Versorger zum Verlegen und Betreiben der Gasleitungen auf einem öffentlichen Grundstück bezahlen muss.
Inzwischen werden aber private Endverbraucher durch die Gasversorger zu Tarifkunden erklärt. Ein Grund dafür ist, dass sich bei diesen die Gaspreiserhöhungen leichter durchsetzen lassen. Die Erhöhung der Gaspreise bei Tarifkunden muss nach BGB (§ 315) angemessen und nicht übermäßig hoch ausfallen. Handelt es sich bei dem Kunden um einen Sondervertragskunden, so muss im Vertrag eine Gaslieferung entsprechend vereinbart sein, die als Basis für eine Gaspreiserhöhung dient. § 307 BGB legt fest, dass Verbraucher dadurch nicht benachteiligt werden dürfen.
Gegen eine als zu heftig empfundene Erhöhung kann man beim Bund der Energieverbraucher Informationen einholen. Ein weiterer Ansprechpartner sind die Verbraucherzentralen, die zur Rechtmäßigkeit von Gaspreiserhöhungen informieren können. Auch im Internet finden sich entsprechende Musterbriefe, um die Berechtigung der Preiserhöhung bei Gas infrage zu stellen. Die Zahlungen sollten zwischenzeitlich nur unter Vorbehalt erfolgen. Mein Tipp, regelmäßig einen Gasanbieter Vergleich durchführen und ruhig jedes Jahr wechseln. Denn wenn man auch nur 30€ im Monat spart sind das immerhin 360€ im Jahr, davon kann man schon einen schönen Kurztrip machen.
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