Versicherungen

Eine Versicherung gilt als eine kollektive Beseitigung des individuellen Risikos durch andere, daher bezeichnet man Versicherungen auch gemeinhin als gemeinschaftliche Risikoübernahme. Im Falle eines Vertragsabschlusses zahlt der Versicherte einen regelmäßigen, festgesetzten Beitrag und kann im Gegenzug bei einem entstandenen Schaden vom Versicherer einen Ausgleich beantragen.

Versicherungen können dabei nach folgendem Klassifikationsansatz aufgeteilt werden: Personen- und Nichtpersonenversicherungen bezeichnen die Kranken-, Lebens- und Unfallsversicherung sowie die Haftpflicht- und Rechtschutzversicherung. Zwei weitere Gruppen bilden Sozial- und Individualversicherungen sowie diverse Schadens- und Summenversicherungen, zu welchen man die Kranken-, Kraftfahrt- und Haftpflichtversicherung (Schadensversicherungen) sowie die Lebens- und Unfallversicherung (Summenversicherungen) rechnen kann. Des Weiteren existieren sogenannte Aktiven- und Passivenversicherungen, zu denen die Kaskoversicherung (Aktivenversicherungen) die Produkthaftpflichtversicherung (Passivenversicherungen) gezählt wird.

Nicht alle Versicherungen sind nach eigenem Ermessen abschließbar, da in Deutschland eine Versicherungspflicht für Sozialversicherungen existiert: zu diesen gehören Kranken-, Unfall-, Renten- und Pflegeversicherung. Das Sozialgesetzbuch (SGB) legt Versicherungspflicht und -freiheit fest, beschreibt Ausnahmefälle und Regelungen für diejenigen, die nicht unter die Versicherungspflicht fallen.

Wer sich näher mit dem Thema beschäftigen will, dem empfehle ich dieses Versicherungsforum.

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